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Beitragsordnung
§ 1 Grundsatz
- Diese Beitragsordnung regelt die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen gemäß § 6 der Vereinssatzung.
- Sie wird durch den Vorstand beschlossen und kann bei Bedarf durch Beschluss des Vorstands mit einfacher Mehrheit geändert werden.
- Änderungen der Beitragsordnung sind den Mitgliedern in geeigneter Form (z. B. per E-Mail) bekannt zu geben.
§ 2 Beitragspflicht
- Alle Mitglieder des Vereins sind beitragspflichtig.
- Die Beitragspflicht beginnt mit dem Eintritt in den Verein und endet mit dem Austritt oder der Beendigung der Mitgliedschaft.
§ 3 Beitragshöhe und Anpassung
- Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird vom Vorstand auf Grundlage der aktuellen Kostenlage (z. B. Mietkosten für Trainingsräume, Versicherungen) und der Mitgliederzahl festgelegt.
- Ziel ist es, die laufenden Kosten des Vereins zu decken.
- Der Vorstand überprüft einmal im Quartal, ob eine Anpassung der Beiträge erforderlich ist.
- Änderungen der Beitragshöhe treten jeweils zum Beginn des folgenden Kalenderquartals in Kraft.
- Die Mitglieder werden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten über Änderungen informiert.
§ 4 Zusätzlicher Jahresbeitrag für den übergeordneten Verband
- Der Verein ist Mitglied im Deutschen Iaido Bund.
- Zur Deckung des dort fälligen Jahresbeitrags wird von allen beitragspflichtigen Mitgliedern einmal jährlich eine zusätzliche Umlage erhoben.
- Die Höhe dieser Umlage richtet sich nach dem vom übergeordneten Verein festgesetzten Beitrag und kann jährlich variieren.
- Der Vorstand legt die genaue Höhe der Umlage jeweils nach Bekanntgabe des Verbandsbeitrags fest und informiert die Mitglieder rechtzeitig, mindestens vier Wochen vor Fälligkeit.
§ 5 Zahlungsweise
- Die Beiträge sind monatlich zu entrichten.
- Der Vorstand bestimmt die Zahlungsweise.
- Beiträge sind unaufgefordert auf das Vereinskonto zu überweisen.
§ 6 Inkrafttreten
- Diese Beitragsordnung tritt am 19.10.2025 in Kraft und ersetzt alle vorherigen Regelungen zur Beitragserhebung.