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Beitragsordnung

§ 1 Grundsatz

  1. Diese Beitragsordnung regelt die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen gemäß § 6 der Vereinssatzung.
  2. Sie wird durch den Vorstand beschlossen und kann bei Bedarf durch Beschluss des Vorstands mit einfacher Mehrheit geändert werden.
  3. Änderungen der Beitragsordnung sind den Mitgliedern in geeigneter Form (z. B. per E-Mail) bekannt zu geben.

§ 2 Beitragspflicht

  1. Alle Mitglieder des Vereins sind beitragspflichtig.
  2. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Eintritt in den Verein und endet mit dem Austritt oder der Beendigung der Mitgliedschaft.

§ 3 Beitragshöhe und Anpassung

  1. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird vom Vorstand auf Grundlage der aktuellen Kostenlage (z. B. Mietkosten für Trainingsräume, Versicherungen) und der Mitgliederzahl festgelegt.
  2. Ziel ist es, die laufenden Kosten des Vereins zu decken.
  3. Der Vorstand überprüft einmal im Quartal, ob eine Anpassung der Beiträge erforderlich ist.
  4. Änderungen der Beitragshöhe treten jeweils zum Beginn des folgenden Kalenderquartals in Kraft.
  5. Die Mitglieder werden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten über Änderungen informiert.

§ 4 Zusätzlicher Jahresbeitrag für den übergeordneten Verband

  1. Der Verein ist Mitglied im Deutschen Iaido Bund.
  2. Zur Deckung des dort fälligen Jahresbeitrags wird von allen beitragspflichtigen Mitgliedern einmal jährlich eine zusätzliche Umlage erhoben.
  3. Die Höhe dieser Umlage richtet sich nach dem vom übergeordneten Verein festgesetzten Beitrag und kann jährlich variieren.
  4. Der Vorstand legt die genaue Höhe der Umlage jeweils nach Bekanntgabe des Verbandsbeitrags fest und informiert die Mitglieder rechtzeitig, mindestens vier Wochen vor Fälligkeit.

§ 5 Zahlungsweise

  1. Die Beiträge sind monatlich zu entrichten.
  2. Der Vorstand bestimmt die Zahlungsweise.
  3. Beiträge sind unaufgefordert auf das Vereinskonto zu überweisen.

§ 6 Inkrafttreten

  1. Diese Beitragsordnung tritt am 19.10.2025 in Kraft und ersetzt alle vorherigen Regelungen zur Beitragserhebung.